Erstellt am 20.06.2008 um 20:49 Uhr von pirat
@raiing,
§ 13 (2) 3 BetrVG.....
Erstellt am 20.06.2008 um 20:52 Uhr von carrie
@pirat
Na zum Glück habe ich es noch nicht abgeschickt, sonst hätte hier 2 mal das Gleiche gestanden. ;-))
Erstellt am 20.06.2008 um 20:59 Uhr von pirat
Ahoi carrie,
Telepathie... cool .-)
Erstellt am 21.06.2008 um 10:49 Uhr von Ralf
Naja, Ihr könnt natürlich zurücktreten und damit Neuwahlen notwendig machen. Beachten müßt Ihr aber, daß es keine betriebsratslose Zeit gibt. Alle müssen nicht zurücktreten, nur soviele, daß Ihr trotz Nachrückkanditaten unter die Mindestzahl gelangt.