hallo-
bitte hilft uns- sehr wichtig-
wir sind 3 kopfige betriebsrat und 5 ersatz mitglieder der betriebsrat-3 erstz mitglieder
sind ausgetreten und behaupten,das beim austritt wahl möglich wird-
meine frage 1- in welsche situationen darf neu wahl statt findet ?
2- wenn betriebsrat neu wahl wählen nicht zustimmt,durfte jemanden ohne
zu stimmung von arbeitsgericht neu wahl wählen-?

Mitgreundlichen grusen-
hani