Hallo zusammen,

wir müssen die Zahl der Beschäftigten für die nächste Wahlperiode festlegen (§2 2Abs. 1 Wahlordnung). Das Problem ist: bei uns sollen, nach einer Fusion Stellen abgebaut werden (kw-Vermerke) und es ist nicht klar, ob diese Stellen noch mitgezählt werden dürfen oder nicht. Kw-Vermerke bedeuten bei uns eine Versetzung ins Landeseinsatzmanagement (PEM), d.h. die zahlen auch das Gehalt, diese Mitarbeiter gehören dann nicht mehr formal zu unserem Institut.

Der Unterschied für uns sind entweder 7 oder 9 Mitglieder im Personalrat.

Aufgrund eines Einspruches zu dieser Problematik ist morgen eine Wahlausschutzsitzung - also brauchen wir schnell Unterstützung, am besten mit Urteil.


vielen Dank für eure Hilfe