Erstellt am 23.04.2008 um 06:59 Uhr von carrie
Ihr braucht dazu keine Zustimmung der Kollegen. § 1 Abs. 1 BetrVG besagt, dass in Betrieben, in denen in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer existieren, Betriebsräte gewählt werden.
Erstellt am 23.04.2008 um 07:05 Uhr von Mona-Lisa
@rudi,
das Spiel kennen wir doch....
Zuerst das Geschrei, dass kein Betriebsrat notwendig ist und dann händeringend genau diesen um Hilfe zu rufen!
Wie carrie schon sagte, eine Abstimmung braucht man nicht! Wenn 3 Kollegen den Wahlvorstand bilden und sich (mindestens!) 3 Kollegen zur Wahl stellen, habt ihr einen Betriebsrat! Rein theoretisch würden die einzelnen Stimmen der drei Kandidaten genügen!
Erstellt am 23.04.2008 um 09:24 Uhr von wölfchen
. . . ich habe noch einen Vorschlag für die BR- Gegner: Unterschriftenlisten!
Liste 1) Wir haben einen wohlmeinenden Arbeitgeber, wir brauchen niemanden, der sich für unsere Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Lohnzahlungsmodalitäten, Urlaubsfragen, gegen Leistungsüberwachung, für Arbeitssicherheit, usw., usw. einsetzt.
Liste 2) (erst nach der Wahl zu zücken!) Wir haben die Kandidaten zwar nicht gewählt, aber wir stellen einen Mißtrauensantrag/Amtsenthebungsantrag o.ä. (Anregungen für unwirksame Unterschriftensammlungen können in vielfältiger Form dem Forum entnommen werden)
:-)
Erstellt am 23.04.2008 um 09:42 Uhr von Petrus
@Rudi:
Wieviele müssen dafür sein: Drei.
Wieviele müssen dagegen stimmen: Bei 30 MA 28, bei 31 MA 29, bei 2000 MA müssen sogar 1998 gegen einen BR sein... Weitere Auskünfte erteilt SAP.