Erstellt am 14.04.2008 um 22:05 Uhr von Mona-Lisa
@vita,
was hat ein Gewerkschafter im Wahlvorstand verloren?
Erstellt am 14.04.2008 um 22:22 Uhr von viita
@Mony-Lisa
die Frage bezieht sich auf den §16 BetrVG : jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
die Frage ist, muss der Wahlvorstand wenn keiner der Gewerkschaft angehört aktiv werden, oder kann er warten bis sich jemand von der Gewerkschaft meldet.
Gruß
vita
Erstellt am 14.04.2008 um 22:53 Uhr von pirat
@ viita
.....bis sich jemand von der Gewerkschaft meldet....woher sollte die GEW von der bevorstehenden BR Wahl wissen, wenn ihr sie nicht informiert?
Benutzt einfach die Erfindung des Hern Bell....um Klarheit zu erringen!