Bin im BR in einem Zeitungszustellbetrieb.
Im Betrieb ist ein nicht unerheblicher Anteil der Kollegen als "Minijober" (<450 €) angestellt.
Da die Arbeitszeit täglich variiert, wurde vom AG eine "Regelarbeitszeit" vorgegeben. In den Arbeitsverträgen "verpflichtet" sich der AN jede Abweichung von dieser "Regelarbeitszeit" zu melden. (AG schaut auch gerne mal die andere Richtung wenn AN keine Abweichungen meldet, da diese Zeit in der Regel "zu niedrig" angesetzt wurde.)
Die gemeldeten Std. eines Monats werden zu Beginn des Folgemonats berechnet und ausbezahlt.
Bisher hält sich der AG nicht an das BUrlG $11 (2) "Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen." Der BR forderte die Einhaltung dieses Gesetzes.
Dies hat zur Folge, dass die AN, welche sich aus verschiedensten Gründen keinesfalls über der 450€ Grenze bewegen möchten bei einer Ausbezahlung des Urlaubsentgelts vor Antritts des Urlaubs zwei mal im selben Monat bezahlt werden. Wenn diese sich ohnehin schon nahe an dieser 450€ bewegen hat ein Antrag auf Urlaub einen sehr negativen "Beigeschmack". (Überschreitung der 450€ Grenze)
Der Praktik der Ausbezahlung des Erholungsurlaubs (Verkauf der eigenen Gesundheit) wurde durch den BR erst vor kurzem ein Ende gesetzt.
AN, welche sich nicht selten nahe des Existenzminimums/der Altersarmut sehen, sahen diese durch den BR veranlassten Einhaltung von Gesetzen nicht gerne.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Kann der BR ein Zeitkonto für Minijober "erzwingen"?
Bzw.
Welche Optionen stehen dem BR zur Verfügung diese Problematik zu verhindern/beseitigen?