Erstellt am 18.02.2008 um 09:18 Uhr von Sternburg
Der WV kann und darf jetzt nichts mehr machen.
Es steht der Kandidatin aber frei, die Wahl nach der Stimmenauszählung nicht anzunehmen.
Erstellt am 18.02.2008 um 09:21 Uhr von Angi
Hallo Oezoemer,
nach Einreichung der Vorschlagsliste darf diese nicht mehr verändert werden.
Die Kandidatin kann, bei ihrer Wahl, die Wahl nicht annehmen, dann bekommt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl den Sitz. Der Minderheitenschutz gilt nur insoweit auch Kandidaten vorhanden. Hättet Ihr keine Frau dabei könntet Ihr auch wählen.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.02.2008 um 09:24 Uhr von Mona-Lisa
@oezoemer,
vielleicht überlegt sich's die 3. Kandidatin bis dahin nochmal!
Wenn ihr für die Minderheitenregelung 3 Frauen ausgerechnet habt, würde sie reinkommen, auch wenn sie nur 1 Stimme bekommt.
Ansonsten sind eben nur 2 Frauen im Gremium.
Erstellt am 18.02.2008 um 09:55 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Vielleicht möchte die Kollegin, dass noch nicht einmal die Kandidatur bekannt wird...
Erstellt am 18.02.2008 um 09:58 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
dafür ist es zu diesem Zeitpunkt zu spät!
Erstellt am 18.02.2008 um 11:02 Uhr von w-j-l
Kölner:
ich zitiere:
"Wir haben die Vorschlagliste bekannt gegeben und eine Kandidatin will jetzt Ihre Kandidatur Zurückziehen, somit ......"
Dafür wäre es auch dann zu spät, wenn der WV hier noch etwas unternehmen könnte.
Erstellt am 18.02.2008 um 12:40 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Jaja, ist ja schon gut. ;-)
...überlesen!