Erstellt am 29.01.2008 um 07:49 Uhr von pit47
Hallo Romeo,
wenn der Leih-AN länger als drei Monate im Betrieb ist.
Erstellt am 29.01.2008 um 08:02 Uhr von Mona-Lisa
@Romeo,
ergänzend zu pit47- ;-)
ergibt sich das aus dem § 7 BetrVG, der Wahlberechtigung