Hallo! Habe mal eine Frage zur Betriebsratswahl bezüglich der Wahlberechtigung oder der Definition von Arbeitnehmern laut BetrVG im Bezug auf Langzeitkranke und Kollegen im Erziehungsurlaub? Wir haben 5 Kollegen, die mehr als 1 Jahr krank sind und 4 Kollegínnen,die sich im Erziehungsurlaub befinden. Eine Kollegin ist z. B. schon über 3 Jahre krank und keiner kennt ihre Adresse, da sie unter der alten nicht mehr erreichbar ist. Eine andere Kollegin ist schon fast 4 Jahre im Erziehungsurlaub (2tesKind gleich ans erste angeschlossen). Ist wichtig für die Wählerlisten meines Erachtens, oder?
Freue mich über eine Antwort von Euch!!