Einen wunderschönen Montagmorgen wünsche ich Euch allen! :-)

Im Fitting steht zum § 4 BetrVG, dass die Abstimmung über die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb auch durch den BR des Hauptbetriebs veranlasst werden kann.

Wenn es dort aber ebenfalls noch keinen BR gibt - der soll ja erst erstmalig gewählt werden - käme dann auch hier der GBR als Auslöser für die Abstimmung in Frage?

Oder 'verschweigt' der Fitting diese Möglichkeit ganz bewusst?