Erstellt am 06.08.2007 um 10:31 Uhr von Hans
Hi, zuerst solltest du dir mal überlegen ob du selbst in die GEW eintritt - das reicht schon damit diese dich dann unterstützt einen BR zu wählen.
Ohne geht auch, so oder so müßt ihr aber einen dreiköpfigen Wahlvorstand zusammenbekommen.
DIE Institution dafür ist quasi die GEW, andererseits können mind. 3 Wahlberechtigte einen Antrag auf Bestellung des Wahlvorstand beim Amtsgericht beantragen.
(vgl. §16 BetrVG)
Die Fristlosen Kündigungen wegen des BR-Wunsch sind rechtlich nicht zulässig (§119 I BetrVG : " Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats, [....] behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst, ...")
Erstellt am 06.08.2007 um 14:16 Uhr von Konrad
@Hans: was heißt da nicht zulässig mit Kündigungen ? Wo kein Kläger, da auch kein Richter !
Wer sagt den dass die Kollegen, die BR wollten alles bei Gründung richtig gemacht haben?
Wer nicht mal den kleinen Gew. Beitrag zahlen kann, der leistet sich doch nie einen teuren Anwalt.
Womöglich ist das eine amerikanische Coffeeshopkette, die gehen doch bekanntlich besonders skrupellos vor.
Ich würde es ohne Verdi erst gar nicht probieren!
Erstellt am 06.08.2007 um 14:53 Uhr von packer
wenn das der amiladen ist, der sich so seuchenmäßig in unseren rennen verbreitet, dann würde ich auch ohne gewerkschaft gar nix machen... ich hab selbst mit gewerkschaft einiges an psychoterror erlebt. ohne die kollegen hätte ich das nicht überlebt, geschweige denn einigermaßen fehlerfrei über die runden bekommen...