Erstellt am 03.06.2007 um 19:37 Uhr von Lotte
silvertruck,
seid Ihr sicher, dass diese Vereinbarung nicht gegen § 77 (3) BetrVG verstößt?
Dazu an dieser Stelle der Däubler in RN 63: "Die Sperrvorschrift des Abs. 3 erstreckt sich auf Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch TV geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. Unter Arbeitsentgelt ist jede in Geld zahlbare Vergütung und Sachleistung des AG zu verstehen, wie Lohn einschließlich Zulagen und Prämien, Gratifikationen, Deputate oder Gewinnbeteiligungen. Unter sonstigen Arbeitsbedingungen sind alle Arbeitsbedingungen zu verstehen, die Gegenstand tariflicher Inhaltsnormen (vgl. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) sein können."
Erstellt am 03.06.2007 um 19:38 Uhr von Kölner
@silvertruck
Was hat denn der BR damit zu tun? Was will der BR machen?
Nichts!
Naja...vielleicht hätte der BR im Vorfeld die Kollegen aufklären können. Aber mehr? Bei einer solchen BV?
Mehr ist nicht drin, zumal die Kollegen "freiwillig" (und damit ihren Willen erklärt haben) unterschrieben haben.
Erstellt am 03.06.2007 um 20:49 Uhr von Gevatter
Da bin ich auch sehr skeptisch. Und irgendwie ein bißchen verwirrt. Was ist das denn das für eine Vereinbarung ? Lottes Einwand ist absolut berechtigt, möglicherweise ist diese BV gar nicht das Papier wert auf dem sie steht. Und die Aussage von Kölner kann ich auch nur teilen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß die Unterzeichnung unter unzulässigen Bedingungen zustande kam, dann ist der Apfel geschält. Aufklärung ist hier das richtige Wort.
Vor kurzem hat ein AG eines uns gut bekannten Einzelhandelsmitbewerber eine nette Sauerei abgezogen. Er hat im Zuge einer Tariferhöhung Vertragsänderungen veranlaßt, die die Mitarbeiter fleißig unterschrieben haben, weil in der Vertragsänderung ein höherer Bruttoarbeitslohn stand. Allerdings war in dem Schriftstück auch eine "Springerklausel" enthalten. Irgendwann kam dann mal ein Kollege auf die Idee beim BR nachzufragen.
Danach war die Sache ganz schnell vom Tisch. Aber die unterschrieben haben, sind gekniffen - Stichwort Individualrecht.
Erstellt am 04.06.2007 um 06:20 Uhr von Frank B
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen, viele Betriebsräte meinen immer noch sie könnten alles zum Wohle ihrer Arbeitnehmer regeln. Nur leider ist das Entgelt davon ausgenommen!!! Siehe §77 Abs.3 BetrVG.