Hallo,
wir möchten in Kürze zu der ersten, von Arbeitnehmern initiierten Betriebsversammlung zum Zweck der Wahl eines Wahlvorstandes einladen.
Bedarf es für diese Versammlung der Genehmigung durch den Arbeitgeger bzw. der Firmenführung?
Müssen leitende Angestellte und die Arbeitgeber eingeladen und zugelassen werden?
Wie sind diese in der BV zu behandeln?
Gruß und Danke für Eure Hilfe