Erstellt am 16.04.2007 um 19:41 Uhr von Kölner
@valentino
Wie so oft: Schafft Euch einen starklen Partner an; z.B. die Gewerkschaft!
Ansonsten sind die Drohungen natürlich unsinnig und gesetzwidrig...aber wem hilft das schon, wenn der AG so droht!
Erstellt am 16.04.2007 um 20:37 Uhr von khrm
Hallo, ein altbekanntes Problem, BR heist für die Geschäftsführung Verantwortung teilen. Welch Branche seit Ihr? Kann euch nur raten in die Gewerkschaft ein zuteten. Kann euch gerne dabei helfen. Ihr dürft nichts überstürzen. Sind eure Kollegen hinter euch? Gruß K-H
Erstellt am 16.04.2007 um 20:53 Uhr von JoK
Hallo valentino,
ich wuerde mich grundsaetzlich der Auffassung von Koelner und khrm anschliessen. Es waere meiner Auffassung nach zudem besonders wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen auch hinter diesem Ansinnen stehen. Diesbezueglich wuerde ich anregen, gemeinsam mit der Gewerkschaft entsprechende Informationsarbeit zu leisten. Meiner Meinung nach waere es wichtig, das die Belegsschaft _moeglichst_ geschlossen die Einrichtung eines Betriebsrats unterstuetzt, damit es nicht zu kraeftezehrenden Grabenkaempfen kommt.
Da ich diesbezueglich jedoch keine konkreten keine Erfahrungen habe, lasse ich mich selbstverstaendlich gerne korrigieren.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 16.04.2007 um 21:48 Uhr von hans
Hallo Valetino,
"zeit einen BR zu gründen" deutet bei mir schon an, dass die Kollegen auch hinter einem BR stehen würden.
Bei uns wurde der BR aus der Not geboren, Betriebsübergang und damit war der alte ("meine Firma, meine Leute, ich hab das Sachen: ABER ich kümmere mich persönlich) Chef weg und der schnöde Mamon zog ein... Jetzt wissen die Kollegen, warum ein BR gut und notwendig ist - auch und gerade die Zweifler.
Also wie die Vorschreiber schon richtig bemerkt haben: Gewerkschaft (wichtig für die Gründung, damit kein Verfahrensfehler passiert! - ansonsten muß man sich m.E, erst mit den Sekräterären "zusammenraufen") und durchziehen!
Übrigens auch schon aus einem Grund: Ihr habt es Eurem ArG bereits mitgeteilt. Wenn Ihr jetzt nicht bei der Stange bleibt,. spielt er Euch gegen die Wand.
viel Erfolg!
Hans
Erstellt am 16.04.2007 um 22:33 Uhr von Mona-Lisa
@valentino,
euer erster Fehler war, dass ihr eurem AG unter die Nase gebunden habt, was ihr vorhabt.
Mit seiner Aussage, die ja dann logischerweise kommt, hat er euch schon mal den Wind aus den Segeln genommen!
Ihr seid verunsichert. Jetzt macht Nägel mit Köpfen und setzt euch mit euer Gewerkschaft in Verbindung. Die wissen, was zu tun ist!
Nur wäre es von Vorteil, wenn Mitglieder dieser GW in eurem Betrieb sind, oder werden, das sind die in der Bezirksleitung mal gleich bereitwilliger!
Erstellt am 17.04.2007 um 06:19 Uhr von Frank B.
@Mona-Lisa
Ist es nicht verständlich, dass sich eine Gewerkschaft in erster Linie für ihre Mitglieder da ist?
Ansonsten kann ich mich nur anschliessen, schon wegen der Drohgebärden des AG würde ich die Sache konsequent durchziehen. Spätestens wenn er das erste Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht hinter sich hat, wird er sich schon aus Kostengründen überlegen wie´s weitergeht.
Vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder und euer AG ist garnicht so. ;-)
Erstellt am 17.04.2007 um 09:18 Uhr von BIM
Ist es nicht schon hilfreich, einen Wahlvorstand einzuberufen? ( so schnell wie möglich), ist nicht auch schon der Wahlvorstand geschützt nach §2001 §1 WO und § 15 Abs.3KSchG und §103BetrVG
Erstellt am 17.04.2007 um 10:43 Uhr von WolfPlo2
Hallo, geehrte Kollegen:
die Gewerkschaft ( welche auch immer ) kann dann tätig werden, wenn ei Gewerkschaftsmitglied im Betrieb ist:
dann sollte / muß eine Betriebsversammlung einberufen werden, auf der der Wahlvorstand Gewählt wird usw. Lasst euch vom Gewerkschaftssekretär beraten, auch vielleicht zu Thema Nötigung, Kündigungsschutz und was so dranhängt.
Ich wünsche euch alles Gute und Durchhaltevermögen!!
Wolf