Erstellt am 03.04.2007 um 21:28 Uhr von paula
das steht nicht in Eurem Ermessen. Es richtet sich nach dem Betriebsbegriff aus dem BetrVG. Aus Deinen Angaben kann aber wohl niemand eine Einschätzung abgeben wie das ausschaut...
Erstellt am 04.04.2007 um 07:10 Uhr von Frank B.
Gesamtbetriebsrat ist der falsche Begriff, es ist durchaus möglich einen gemeinsamen Betriebsrat für eure Unternehmen zu wählen. Dazu hilft dir ein Blick in den §3 BetrVG und seine Kommentierung bestimmt weiter.
Erstellt am 04.04.2007 um 10:29 Uhr von docpille
Hallo,
wenn beide ein und denselben Geschäftsführer haben,gibt es nur einen Betriebsrat.
Erstellt am 04.04.2007 um 11:20 Uhr von Jube
Ich halte die Aussage von Paula für richtig, docpille liegt daneben.
Die Belegschaft unserer Tochterfirma hatte früher einen eigenen BR, sich vor Jahren dann aber entschieden, uns mit ihrer Vertretung zu betrauen.
Erstellt am 04.04.2007 um 11:47 Uhr von docpille
@Jube
Anscheinend hast Du die Antwort von Paula nicht verstanden.
Sie schreibt es richtet sich nach dem Begriff BETRIEB nach dem BetrVG.§1
Wenn man Im Fitting §1 Rn.71 liest,ist dort beschrieben wie zu verfahren ist wenn ein Betrieb eine Einheiliche Leitung hat.