Erstellt am 28.03.2007 um 16:22 Uhr von Olaf0412
Diese Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte gibt es im BetrVG nicht mehr.
Der ehemalige § 6 BetrVG wurde ersatzlos gestrichen.
Erstellt am 28.03.2007 um 16:59 Uhr von Kölner
@evagvd
Wie alt ist denn Euer BetrVG? Seit 2001 wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden; wohl aber nach dem Minderheitengeschlecht!
Ich ahne schlimmes...
Erstellt am 28.03.2007 um 17:45 Uhr von SchwarzerPeter
Es gibt eine Betriebsrats-Software, die Dir helfen könnte.
Dort gibst Du Euer Wahlergebnis ein und die Software sagt Dir wer nachrückt (Begründung kann ausgedruckt werden).
Ist auch bei Abwesenheit (Urlaubsvertretung usw.) ganz praktisch.
Die Software kannst Du 10 mal kostenlos nutzen / testen.
Siehe http://www.betriebsratgeber.de
Erstellt am 28.03.2007 um 18:08 Uhr von Lotte
SchwarzerPeter,
und berücksichtigt auch das Minderheitengeschlecht?
Erstellt am 28.03.2007 um 18:11 Uhr von Kölner
@Lotte
SchwarzerPeter ist bei der WAF...wenn die das nicht auf die Reihe kriegen, wer denn dann?
Erstellt am 28.03.2007 um 18:35 Uhr von Lotte
Kölner,
das sag ich jetzt nicht ;-)))