Hallo,
habe eine Frage zu den Wahlvorschriften.
Bei uns wurde der Betreibsrat letztes Jahr gewählt. Ich habe mir das Betriebsverfassungsgesetz besorgt und den §14 durchgelesen, nur leider versteh ich das nicht ganz. Ich schreib euch jetzt mal wie bei uns gewählt wurde. Ich selbst stand übrigens auch zu Wahl. Bin jetzt Ersatzmitglied. Es standen 16 Mitarbeiter zur Wahl und es wurden 5 Mitglieder gewählt.
Vor dem eigentlichen Wahltermin wurde eine Liste mit den Namen der Leute die sich zur Wahl stellen aufgehangen. Eine Liste heißt ja eigentlich das eine Mehrheitswahl durchgeführt wird. Ist auch so passiert, also hatte jeder Wahlberechtigte maximal 5 Stimmen die er abgeben konnte. Jetzt kommt meine Frage.
Um auf diese ausgehange Liste zu kommen mußte jeder Wahlwillige ein formloses Schreiben beim Wahlvorstand abgeben auf dem er 5 Stützunterschriften für seine Wahl hatte. Ist das dann nicht schon jeweils eine eigene Vorschlagsliste, also 16 Stück? Und hätte dann nicht nach dem Verhältniswahlprinzip gewählt werden müssen, wo jeder nur eine Stimme hat?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß YellowDragon01