Hallo an alle erfahrenen Betriebsräte,

in unserem Unternehmen gibt es zwei Betriebsstättten. In einer wird an drei Tagen gewählt und in der anderen nur an den beiden ersten Tagen. Wobei die Briefwahl in beiden Betriebsstätten bis zum dritten Tag möglich war. WählerInnnen konnten an beiden Standorten wählen. Fünf Listen waren angetreten. Eine Betriebsstätte mit einer Liste.
Darf ich am Ende des zweiten Wahltags bekanntgeben, dass zirka X% in der einen Betriebsstätte und zirka X% in der anderen Betriebsstätte zu diesem Zeitpunkt erreicht worden sind und die WählerInnen der Betriebsstätte mit der geringeren Wahlbeteiligung auffordern mit "Bitte gehen Sie zur Wahl" sich noch zu beteiligen? Ist dies eine unzulässige Beeinflußung der Wahl???