Wahl bei mehreren Vorschlagslisten.

Dürfen auf dem Stimmzettel für jede Liste auch mehr als zwei Wahlbewerberinnen/
Wahlbewerber aufgeführt werden? Oder ist die Wahlordnung § 11/2 zwingend?

Dürfen wir auf dem Stimmzettel auch vermerken, dass für Liste X insgesamt ein Bewerber steht (Wörtlich: Auf der Liste X steht insgesamt ein Bewerber).