Erstellt am 04.02.2007 um 23:31 Uhr von Fayence
Hallo unverstand,
einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollte man als einfacher, kleiner Wahlvorstand doch Folge leisten! ;-)) Es bringt nichts, davon abzuweichen. Vergesst bitte nicht, die Reihenfolge der Ordnungsnummern einzuhalten und ev. vorhandene Kennworte der einzelnen Listen aufzuführen.
Wer auf welcher Liste kandidiert, ist doch aus den veröffentlichten Listen erkenntlich, die zur Wahl zugelassen worden sind.
P.S.
Hat es denn noch mit den von Euch zu Unrecht beanstandeten Listen geklappt?
Erstellt am 05.02.2007 um 09:17 Uhr von unverstand
Hallo Fayence,
yes Sir - ich werde Folge leisten. Danke für die rasche Antwort. Die Reihenfolge der Ordnungsnummern haben wir so eingehalten und das Kennwort für jede der 5 Listen aufgeführt.
Es hat geklappt. Der Listenführer und seine Vertreterin haben es akzeptiert, nachdem ich mich ausführlichst entschuldigt habe.
Herzlichen Gruß
unverstand