Hallo!
In unserer Firma gehts um das Thema Freistellung eines Betriebsratsmitglieds. Wir sind derer 7 an der Zahl. Unsere Firma umfasst derzeit 186 hauptamtliche Mitarbeiter+ 30 in Mutterschutz. Nun geht es um die "magische" 200ter Grenze für die Freistellung. Zählen die Mitarbeiter in Mutterschutz dazu oder nicht? Im § 21, Absatz 7 BErzGG ist entnehmbar, dass diese Mitarbeiter nicht dazu zählen. ist dem so? Oder beißen sich die Gesetze hier gegenseitig? Wäre über Antworten von erfahrenen Betriebsräten sehr glücklich und Danke!