Hallo.

Kann auch vor den 3 Tagen eine Zustimmung von den gewählten Personen erfolgen und somit die konstituierende Sitzung stattfinden? Wäre in unseren Fall bei 2 von 9 BR-Mitgliedern nach 2 vollen Arbeitstagen.
Durch Urlaub würde sich so die konstituierende Sitzung über 1 Woche verzögern. Dann ist vielleicht ja schon der nächste nicht da durch Krankheit oder andere Umstände.

Vielen Dank Gabor


WO §17 Abs.1 Satz 2
"Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen."