Möchte den Thread 9086 mal weiterspinnen bzw. die Diskussion neu anfangen-weil bei uns das problem massivst auftritt.
Grund für eine Abwesenheit kann auch eine mehrtägige Dienstreise sein. Krankheit widerum heisst arbeitsunfähig....aber nicht unbedingt Betriebsratssitzungsunfähig, wenn es ansonsten zumutbar ist. Oder?
Aber!!!! Gibt es Urteile was tatsächlich eine betriebliche Notwendigkeit ist? Oder ergibt sich das aus den Grundsätzen nach aus der Arbeitszeitgesetzgebung, wie das Verderben von Waren, Gefahr für Leib/Leben/Gesundheit etc??

Bräuchte hier Hilfe....