Hallo, an alle. Wer kennt sich aus:
bei unserer letzten br-wahl wurde ein kollege aufgestellt, der seit mehreren jahren ein "ruhendes arbeitsverhältnis" hat, da er eine teilberentung erhält. nach anfragen bei einem rechtsanwalt durch unseren wahlvorstand, wurde mitgeteilt, dass dieser kollege wählbar ist. der kollege wurde gewählt und ist nun mit in dem br.
damit es jetzt auch richtig kompliziert wird hat sich der kollege bei der gewerkschaft informiert und bei einem rechtsanwalt, wonach es nun einen passus im alten bat gibt, dass bei der 2. befristung einer teilberentung der arbeitnehmer um wiederaufnahme seines arbeitsverhältnisses den arbeitgeber hätte anschreiben müssen. dies ist natürlich nicht erfolgt.
jetzt teilte uns der rechtsanwalt mit, dass der kollege somit nicht wählbar war.
wir waren mit dem kollegen ein br von 5 betriebsräten und haben keinen nachrücker. muß neu gewählt werden???? der rechtsanwalt, den wir hierzu befragt haben, ist z.zt. im urlaub.
wer kann infos geben? vielen dank