Erstellt am 01.06.2006 um 14:42 Uhr von sh_9260
in einem Unternehmen mit 21 - 50 Beschäftigten besteht der BR aus 3 Mitgliedern.
Da Ihr nur eine Liste mit 4 Kandidaten hattet, wurde die Personenwahl durchgefürt.
Somit wurden die 3 mit den meisten Stimmen in den BR gewählt.
Die mit den wenigsten Stimmen ist somit Ersatzmitglied.
Zu den Sitzungen werden nur die BR-Mitglieder geladen, nur im Vertretungsfall das Ersatzmitglied.
Der BRV ist aus den BR-Mitgliedern zu wählen.
Nachzulesen in BetrVG §7-20 sowie in der Wahlordnung.
Bestehe auf dein Recht, notfalls mit Klage vor dem Arbeitgericht drohen und das auch gegebenenfalls tun.
Erstellt am 01.06.2006 um 14:45 Uhr von Thomas
Hallo Peggy,
nachdem Ihr unter 50 MA seid, habt ihr in jedem Fall nach dem vereinfachten Wahlverfahren d.h. nach der Persönlichkeitswahl gewählt. Gewählt sind in euerem Fall die drei Bewerberinnen mit den meisten Stimmen.
Sofern von denen niemand die Wahl ablehnt oder zurücktritt, ist die Bewerberin mit den wenigsten Stimmen automatisch das Ersatzmitglied. Als solches hat es nur dann ein Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung, wenn eines der drei gewählten BR-mitglieder nicht teilnehmen kann.
Aber selbst dann kann das Ersatzmitglied nicht zur BRV gewählt werden, da es kein ordentliches BR-Mitglied ist. Insofern ist eure BRV-Wahl rechtswidrig und muss wiederholt werden.
Gruß
Thomas
Erstellt am 03.06.2006 um 08:44 Uhr von Uwe R
Hallo Peggy,
Euer neuer Vorsitzender ist so wie Du es schilderst per Gesetz NICHT (ordentliches) Mitglied des BR. Somit ist Euer BR falsch konstituiert und Beschlüsse die dieser BR fast sind nicht gültig (da nicht die richtigen Mitglieder teilnehmen).
Ihr setzt Euch sozuagen selbst ausser Kraft. Das sollte allen klar sein.
Gruß