Erstellt am 18.05.2006 um 10:31 Uhr von viktor
Also der Wahlvorstand prüft die Kandidatenliste und stellt die Mängel fest. Diese teilt er dem Listenführer mit der Aufforderung der Behebung mit und dieser muss die Mängel beseitigen (sofern möglich). Ggf. muss eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.
Erstellt am 18.05.2006 um 10:40 Uhr von K2
Ja, ich weiß schon, aber muß der Wahlvorstand sich wirklich so bedeckt halten und Dienst rein nach Vorschrift machen. Ihm ist bekannt, das es Ungereimtheiten im Vorfeld gab. Aber es wurde eine Liste fristgerecht ohne Fehler abgegeben. Nun baten Kollegen, die sich nicht auf dieser Liste wiederfanden den WAhlvorstand im Beisein beider Listenführer um ein klärendes Gespräch. Das lehnt der WAhlvorstand eindeutig ab, weil es nicht in seine Zuständigkeit falle. Für mich gehört so ein Gespräch aber auch zum ordnungsgemäßen Ablauf der WAhl, das solche Ungereimtheiten, wenn sie auch nicht mehr geändert, so aber doch geklärt werden können.K2
Erstellt am 18.05.2006 um 10:52 Uhr von Ramses II
Da tut der WV auch sehr gut daran sich da raus zu halten.
Vielleicht solltet Ihr eher mal bei der Super-Nanny nachfragen.
Erstellt am 18.05.2006 um 13:12 Uhr von k2
Danke Ramses, Super-Antwort ! Das hilft weiter!
Erstellt am 18.05.2006 um 16:19 Uhr von Ramses II
k2,
mir ist auch klar dass Dir Deine Wunschantwort lieber wäre, aber würde sie Dir weiterhelfen?
Ich beginne aber zu verstehen warum Dich die eine Liste nicht haben wollte...
Erstellt am 18.05.2006 um 16:25 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ein Vorwurf: Du bist einfach zu pädagogisch.
Erstellt am 18.05.2006 um 16:40 Uhr von K2
Hallo Ramses, wie bist Du denn drauf, nicht persönlich werden! Das hier sollte doch sachlich bleiben.
Im Übrigen geht es nicht um meine Person, ich stehe auf der eingereichten gültigen Liste, leide nur an Gerechtigkeits-und Helfersyndrom.