Hallo,

ich habe Fragen zur BR-Wahl.
Situation:
- Eine Krankenhaus-GmbH hat
- 4 Krankenhäuser im Bundesgebiet verteilt mit je ca. 70 Angestellten und
- 1 Verwaltungssitz mit 3 Angestellten. Diese Verwaltung sitzt örtlich nicht an einem der Klinikstandorte. Dieser Sitz hat keinen eignen BR.

Es gibt je 1 BR in jeder Klinik, also 4 örtliche BRe und 1 GBR.

Hier hat sich eine Sache eingebürgert: Der GBR fragt die 3 Leute in der Verwaltung, welchem BR sie sich anschliessen möchten und läßt den Dreien dann freie Wahl. Die entscheiden sich dann, sagen wir für Standort A.
Gibt es sowas eigentlich offiziell?

Die Frage ist jetzt: Können/Müssen die 3 Mitarbeiter, die im Verwaltungsstandort sitzen, irgendwie mit in die BR-Wahlen (an Standort A) einbezogen werden? Haben Sie ein Wahlrecht?

Danke Euch,
Horst