Hallo,

bei einer Ein-Personen-Betriebsratswahl kandidieren zwei Leute als Betriebsrat und einer als Ersatzmann. Wahlvorschläge wurden entsprechend gekennzeichnet.

Frage: Soll oder muss auf der Wählerliste gekennzeichnet werden, wer für was kandidiert?

Wenn die Wahl erfolgt ist und beispielsweise die beiden Kandidaten für die Position des Betriebsrates je 5 und 6 Stimmen haben, der "Ersatzmann" (egal mit welcher Stimmzahl) dann automatisch auch "Ersatzmann" ist? Oder wird aus dem "Ersatzmann-Kandidaten" plötzlich der "Ein-Personen-Betriebsrat" und aus dem Kandidaten für den "Betriebsrat" ein "Ersatzmann"?

Oder muss einer der beiden Kandidaten für die Position des Betriebsrates dann Ersatzmann sein, wenn er die zweithöchste Stimmzahl vorzuweisen hat?

Vielen Dank für Antwort!