Erstellt am 11.05.2006 um 21:05 Uhr von Mona-Lisa
Streuner 39,
krank ist ja nicht gleich krank. Klar kann das BR-Mitglied an Sitzungen teilnehmen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.05.2006 um 21:09 Uhr von BMW
@Streuner
Warum Sollte er denn Teilnehmen vertraut man nicht den Ersatzleuten
Was das dass ganze für einen Sinn?
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 21:14 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
hat nicht`s mit Vertrauen zu tun, ein reguläres BR-Mitglied ist in die Themen, die anstehen, eingearbeitet
Wenn er nicht bettlägrig ist, und mobil ist, sollte er schon an den Sitzungen teilnehmen. Vorausgesetzt, er will es selber.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.05.2006 um 21:39 Uhr von BMW
Hallo Mona-Lisa
Warum glaubst du wohl warum es Ersatzleute gibt?
Mal angenommen du oder andre sind im Urlaub jetzt ruft dich ein Kollege an und sagt hör mal das ist passiert dann wirst du ja bestimmt deine Rückfahrt organisieren deine Familie oder dein Partner wird es dir Danken!
Und noch eins es gibt auch BR's die auf ihren Kündigungsschutz beharren und den nimmst auch du dann den Ersatzleuten
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 22:07 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
nur ruhig Blut!
Also erstens:
Von Urlaub war mal überhaupt keine Rede! Wenn ich mich auf der Putzfraueninsel in Sand aale, geh ich mit Sicherheit zu keiner Sitzung!
Zweitens:
wiederhole ich den 1. Absatz von meiner Antwort 28154.
Drittens:
Bei einem, sagen wir mal 13 köpfigen BR, wird einem Ersatzmitglied deshalb nicht der erweiterte Kündigungsschutz entzogen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.05.2006 um 22:11 Uhr von BMW
Hallo Mona-Lisa
Ruf doch mal diesen Beitrag 2641 auf das ist ein ähnliches Thema Damals
war das ein ganz heiße Sache!
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 22:12 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Putzfraueninsel...hmmm....heisst das nicht politisch korrekt "Reinigungsfachkräfteinsel"?
Aber ich sach nur:
Wo wir sind ist Köln - aber wir können (noch nicht) überall sein!
Erstellt am 11.05.2006 um 22:15 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
auch Köln kann ganz reizvoll sein, euch fehlt nur der Sandstrand!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.05.2006 um 22:26 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
hab`s kurz überflogen. Dort war aber von BR-Mitglied abwählen die Rede.
Die Frage von Streuner 39 war aber, ob der kranke Kollege an Sitzungen überhaupt teilnehmen kann, oder nicht.
@Streuner 39,
wie lang ist der Kollege schon krank?
Erstellt am 12.05.2006 um 07:47 Uhr von Fayence
@ Streuner
Auch ein arbeitsunfähig geschriebenes BR-Mitglied kann und darf an BR-Sitzungen teilnehmen. Fertig!
Und arbeitsunfähig sein bedeutet, aufgrund einer Erkrankung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu können!
"Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) ."
Gruß
Fayence
Erstellt am 12.05.2006 um 07:50 Uhr von Kölner
@Fayence
Eine weitere Frage würde jetzt gut passen:
Aber es gibt Krankheiten, da darf man auch nicht in den Betriebsrat kommen, oder?