Die Auszählung unserer Betriebswahl fand nicht öffentlich statt. Auf meine Nachfrage bei dem Wahlvorstand bekam ich die Antwort, dass es drei verschiedene Wahlarten gäbe, und das bei unserer Wahl keine öffentliche Auszählung notwendig bzw. Plicht sei. Wir sind ein Großhandelsunternehmen mit ca. 60 Beschäftigten und Angestellten. Ist es hier tatsächlich möglich die Auszählung nicht öffentlich zumachen ? Darüberhinaus existierte natürlich auch kein Aushang über Ort und Zeit der Auszählung.
Und auf welches Wahlverfahren beruft sich unser Wahlvorstand ?