Erstellt am 21.04.2006 um 19:03 Uhr von Kölner
@p.g./Peter
Ich zitiere mal aus dem BAG-Urteil vom 16.04.03:
"[...] Maßgebend für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG ist die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer. Das ist die Zahl der Arbeitnehmer, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist. Der Wahlvorstand hat für die Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht nur den Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, auf Grund KONKRETER ENTSCHEIDUNGEN des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes einzubeziehen. [...]"
Also keine philosophischen oder astrologischen Aussagen treffen.
Erstellt am 21.04.2006 um 19:12 Uhr von Fayence
@ p.g.
Diese doppelten Nicknamen sind einfach Driss!
Nachdem der andere p.g. heute gewählt hat, dachte ich schon an eine Sinnestäuschung! Kannst Du Dich dann nicht wenigstens mit Großbuchstaben schreiben?
Danke und Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 19:55 Uhr von p.g.
@Kölner,
ich möchte mein Problem mal genauer schildern.
Nachdem wir heute gewählt hatten, ist mein Chef auf mich zugekommen und in dem Gespräch hat sich herausgestellt, dass er von 3 Betriebsratsmitgliedern ausgeht und nicht von 5. Er meinte die zwei mit den niedrigsten Stimmenanteile wären Ersatzmitglieder. Ich habe gleich widersprochen und ihm den oben genannte § auf den Schreibtisch gelegt.
Auch im Wahlausschreiben steht, dass aufgrund der Betriebsgröße 5 BRM zu wählen sind. Er hat dem Wahlausschreiben nicht widersprochen.
Nun weiß ich aber, dass 2 Azubis nach der Lehre im Juni nicht übernommen werden.
D.h. unsere Mitarbeiterzahl sinkt auf 50 MA. Wir haben aber in der Vergangenheit immer zwischen 52 - 55 MA gehabt.
Was sollen wir jetzt tun?
@Fayence
Ja, wir haben heute morgen gewählt. Es ist alles gut verlaufen, auch mit der Briefwahl :-)
Es gibt zwar 2 Peter, aber nur einen p.g. und das bin ich
Erstellt am 21.04.2006 um 20:30 Uhr von Kölner
@p.g./Peter
Ruhe bewahren. Weiter Ruhe bewahren. Zuversicht ausstrahlen. Das Ergebnis stellt der WV fest - nicht der AG!
Da muss der AG doch erst einmal das Ergebnis vor einem ordentlichen ArbG. anzweifeln...die entscheiden dann sowieso.
Erstellt am 21.04.2006 um 20:36 Uhr von p.g.
bin ganz kribbelig.
Aber du hast Recht. Ruhe bewahren kann kein Fehler sein.
Erstellt am 21.04.2006 um 20:40 Uhr von Kölner
@p.g./Peter
Ich wüsste ein Rezept gegen "Kribbeligkeit"
*grins*
@w-j-l
Kannst Du einen Holzfällerkollegen gebrauchen!
Erstellt am 21.04.2006 um 20:45 Uhr von Fayence
p.g.,
wenn Du es bist, bin ich beruhigt. ;-)
@ Kölner
Du solltest Dich dann mal gleich mit anbieten... zum Holz hacken
Erstellt am 21.04.2006 um 20:47 Uhr von Kölner
Nein, ich bin da von berufswegen nicht für ausgebildet.
Ich unterhalte dann die Gattin!
Erstellt am 21.04.2006 um 21:21 Uhr von p.g.
Gegen die Art der Kribbeligkeit die Du meinst habe ich immer ein Arzneimittel bei mir. da braucht mir niemand zu helfen. Ich glaub ich geh jetzt ins Bett. :-)
Gute Nacht
Erstellt am 21.04.2006 um 21:30 Uhr von Kölner
Das war mir jetzt zu Doppeldeutigkeit und das hatte ich auch nicht gemeint.
Ischschwöretinescht!
Erstellt am 21.04.2006 um 22:00 Uhr von p.g.
sorry, für Antwort 9
wahrscheinlich war das ein Hinweis für w-j-l