Erstellt am 12.04.2006 um 20:47 Uhr von Fayence
Hallo Uwe,
bereits im § 11 Abs, 2 der Wahlordnung ist zu lesen, dass die Kandidaten untereinander auf dem Stimmzettel aufgeführt sein müssen.
Hoffe, die Stimmzettel sind noch nicht gedruckt!
Ein nicht frankierter Rückumschlag wird vermutlich keinen Anfechtungsgrund darstellen, dann schon eher erst genannter Punkt.
Erstellt am 12.04.2006 um 21:02 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
nichts für ungut, aber ich denke, hier ist §20 der WO einschlägig, und der fordert im Absatz 2:
(2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.
Da aber bei den Vorschlagslisten lediglich gefordert ist, dass die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge benannt werden (also z.B. numeriert), halte ich die Gestaltung des Stimmzettels, wie Uwe ihn skizziert hat, für zulässig, falls die Bewerber auf dem Stimmzettel auch durchnummeriert sind.
Was meinst Du dazu?
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 12.04.2006 um 21:08 Uhr von DiDre
Wir hatten eine Persönlichkeitswahl mit 75 Kandidaten.
Über die Art der Wahl wurde vor der Wahl per Aushang durch den Wahlvorstand informiert, der Stimmzettel hatte 3 Spalten a 25 Kandidaten und wurde als beispiel auch schon Tage vor der Wahl ausgehängt, damit sich die Wähler ein Bild über die Kandidaten und die Aufmachung der Wahlzettel machen konnten.
Verwirrend würde ich es eher finden, wenn die 75 Kandidaten untereinander gestanden hätten - das wäre nämlich gar nicht auf einen Zettel in angenehmbarer Größe gegangen.
Erstellt am 12.04.2006 um 21:15 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Der §20 regelt doch wohl nur die Reihenfolge der KandidatInnen! Habe fertig!
Erstellt am 12.04.2006 um 21:20 Uhr von w-j-l
§20 regelt die Stimmabgabe bei Mehrheitswahl (wie sie wohl bei Uwe stattfand)
§11 regelt die Stimmabgabe bei Listenwahl
Hattest Du wirklich fertig, oder willst Du nochmal nachlesen?
Erstellt am 12.04.2006 um 21:32 Uhr von Fayence
Grrr, habe noch mal nachgelesen.
Hatte im Kommentar nur den Verweis auf §11 WO gelesen, nicht aber den Verweis auf die RN.
Ich lass es für heute, ist nicht mein Tag! Du hast Recht.
Erstellt am 12.04.2006 um 21:36 Uhr von Kölner
Ich bin froh, dass Du es tatest, w-j-l. Ich war da emotional nicht in der Lage für...
;-)
Erstellt am 12.04.2006 um 21:45 Uhr von w-j-l
Nicht böse sein Fayence,
es ging ja nicht gegen Dich, sondern sollte nur der Rechtsfindung für Uwe dienen. Du darfst dann auch wieder, wenn ich mal Unrecht habe (und das kommt bestimmt)
Gute Nacht
w-j-l