Erstellt am 12.04.2006 um 20:57 Uhr von w-j-l
Hallo olli0906,
Die Vorschrift lautet, dass mindestens 1/20 (=5%) der wahlberechtigten AN einen Vorschlag (Kandidatenliste) unterzeichnen müssen.
Wenn z.B. 5 Unterschriften erforderlich sind und 5 Kandidaten auf der Liste stehen, dann können die Kandidaten selbst die Stützunterschriften leisten. Das ist zulässig. Man kann aber auch andere Unterschriften von Wahlberechtigten einholen.
Wenn mehr Unterschriften erforderlich sind, als Kandidaten auf der Liste stehen, dann kommt man gar nicht umhin, auch andere Unterschriften außer denen der Kandidaten, als Stützunterschriften einzuholen.
Gruesse
w-j-l