Erstellt am 07.04.2006 um 11:28 Uhr von p.g.
nein.
Jeder Bewerber kann sich grundsätzlich auch selbst stützen. Es ist allerdings erforderlich, dass dies eindeutig erkennbar ist.
Erstellt am 07.04.2006 um 11:28 Uhr von Olaf0412
Eher nein.
Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, ob der Kandidat mit der Unterschrift seine Kandidatur bestätigt oder die Liste stützen möchte.
Erstellt am 07.04.2006 um 11:31 Uhr von floh
hallo,
wahlbewerber können durch ihre Unterschrift eine Liste stützen...
Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind 2 dinge...
Die Vorschlagsliste setzt sich zusammen aus einem Teil, der die Kandidatenvorschläge, und einem Teil, der die Unterzeichner des Wahlvorschlages enthält. Die Unterzeichner unterstützen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift.... Kandidatenteil und Unterschriftenteil müsssen gegen jegliche Trennung gesichert sein. Eine Verbindung mit Büroklammer ist nicht, eine Verbindung mittels Heftmaschine ist ausreichend....
Also jeder der Kandidiert, muss zusätzlich auf dem Stützteil seine Unterschrift leisten, wenn er die Liste stützen möchte
gruß floh
Erstellt am 07.04.2006 um 12:14 Uhr von Kandidat
Hallo @,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Gruß,
der Kandidat
Erstellt am 07.04.2006 um 12:19 Uhr von Kandidat
Hallo nochmals,
weiß noch jemand wo das im ArBG steht?
Gruß,
der Kandidat
Erstellt am 07.04.2006 um 12:25 Uhr von Rollie
Wenn, müßte es in der Wahlordnung stehen.
Erstellt am 07.04.2006 um 12:49 Uhr von Olaf0412
Im Fitting, 22. Auflage zu § 14 BetrVG, Rn. 51 (Seite 308)
Gruß, Olaf
Erstellt am 07.04.2006 um 13:02 Uhr von Kandidat
Vielen Dank Olaf,
ich hab den Eintrag gefunden.
Gruß,
der Kandidat