Wie ist es aber zu werten, wenn der Listenführer der einzigen Wahlvorschlagliste (Persönlichkeitswahl), der im vorliegenden Falle zugleich Wahlvorstand und BR Chef ist, nach Abgabefrist der Wahlvorschläge, aber noch vor der ordentlichen Sitzung des Wahlvorstandes fehlende Kandidaten Unterschriften einholt?
Nach der WO wird die abgegebene Liste gestempelt und schriftlich quittiert, damit de facto der Status Quo einer Urkunde festgestellt.
Wie kann dann jemand diesen Status aufheben, bevor ihn der WV schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat?
Wie kam der Listenführer überhaupt wieder in den Besitz der Liste - doch nur, weil er zugleich Vorsitzender des WV ist. Damit käme er in den Genuss einer Position, die sonst kein Listenführer hat und vom Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Denn so wären Manipulationen Tür und Tor geöffnet.