Erstellt am 04.04.2006 um 11:44 Uhr von Mona-Lisa
hallo FH,
wenn der Wahlvorstand 11 Stützunterschriften ausgerechnet hat, ist diese Zahl mit "mindestens" angegeben.
Festzulegen, dass man aber 13 haben sollte, ist absolut nicht sein Bier!
Den Listenführern ist aber dringend anzuraten, mehr als 2 zusätzliche Unterschriften zu holen.
Wer sagt denn, dass 2 als Ersatz reichen?
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 04.04.2006 um 11:59 Uhr von Benno_BRB
Wo kein Kläger da kein Richter!
Aber Mona-Lisa hat schon Recht. Wozu gibt es die Gesetze wenn jeder sie für sich - auch wenn es gutgemeint ist - beugen darf!
Übrigens Gutgemeint ist nicht gleich Gut gemacht!!!!!
Benno
Erstellt am 04.04.2006 um 12:11 Uhr von w-j-l
Das ist übrigens ein Fehler im Wahlausschreiben, der korrigiert werden darf.
aus Kommentar Däubler zu §3WO, RN29:
Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig. Eine nicht offenbare Unrichtigkeit liegt z. B. vor, wenn die Mindestanzahl der dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden BR-Sitze unrichtig ermittelt worden ist. Eine nicht bloß offenbare Unrichtigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die Zahl der erforderlichen Unterschriften unter Wahlvorschlägen nachträglich geändert werden muss, weil die ursprüngliche Berechnung unzutreffend erfolgte.