Liebe MitstreiterInnen,
kann der Wahlvorstand die Anzahl der benötigten Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste über das Mindestmaß (laut BetrVG) hinaus festlegen (in unserem Fall liegt das Muß bei 11, wir haben 13 im Wahlausschreiben festgelegt)? Begründung dafür ist ein Maß an Sicherheit, falls es Rückzieher bzw. Doppeltunterschreiber gibt.
Ich hoffe auf Antworten! Vielen Dank und Grüße
FH