Hallo zusammen,
seit Ende Februar hängt bei uns das Wahlausschreiben mit der Wählerliste aus. Die Frist zum Einspruch gegen diese ist am 14.03.06 abgelaufen. Nun hat sich gestern ein Kollege bei mir gemeldet, der zwar bei einem Tochterunternehmen von uns angestellt ist, aber seit knapp einem halben Jahr in unserem Unternehmen eingesetzt wird und auch von unseren Vorgesetzten die Arbeit zugewiesen bekommt. Der Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass er der Meinung ist, an den Wahlen ein passives Wahlrecht zu haben. Ist dies richtig? Und darf ich als WV den Kollegen nachträglich auf die Wählerliste setzen? Danke für Eure Antworten