Erstellt am 28.03.2006 um 19:11 Uhr von Kölner
Da sind ja dann einige richtig dolle Fehler passiert!
Was habt Ihr denn mit Listenwahl zu schaffen?
Erstellt am 28.03.2006 um 19:21 Uhr von Ramses II
Hätte man da nicht das vereinfachte Wahlverfahren anwenden müssen?
Die Gestaltung Eurer Listen ist für mich auch nicht nachvollziehbar "auf keiner Liste an Nr. 2 geführt"? Erklär uns doch bitte mal, wie Eure Listen aussahen.
"Hat nach Querrechnungen die meisten Stimmen erhalten"?
Was sind denn Querrechnungen?
Es liegt Euch keine Zustimmungserklärung vor?
Was hat denn Euer WV während der Sitzungen gemacht? Skat gespielt?
Erstellt am 28.03.2006 um 19:21 Uhr von Timo
wir haben in unserem unternehmen die erste wahl......
muß jeder der auf dieser liste steht auch auf dieser unterschreiben?
Erstellt am 28.03.2006 um 19:25 Uhr von Timo
erste wahl:
39 mitarbeiter...deshalb haben wir warum auch immer 6 listen erstellt.
ich konnte aber durch die mandatsverteilung niemals in den betriebsrat kommen..da auf keiner liste an nr 2
nun haben wir aber alle listen nach stimmen ausgewertet, danach hätte ich die meisten stimmen erhalten ..also nur nach rehung 1-3 platz
un dich habe auch auf keiner liste unterschrieben, weil ich das nicht wusste..sind diese listen nun ungültig?
Erstellt am 30.03.2006 um 01:59 Uhr von Abakus
Soweit ich das verstehe, habt ihr keine reguläre Betriebsratswahl durchgeführt. Bei 39 Mitarbeitern gibt es keine Listenwahl, sondern Persönlichkeitswahl.
Ihr habt keinen Betriebsrat!