Sachverhalt: Betriebsratswahl am 12. Mai 2006; Mitarbeiter steht auf Liste der wählbaren Mitarbeiter zum Betriebsrat.

Annahme: Dem Mitarbeiter wird im April fristgerecht zum 31. Mai 2006 gekündigt? Hat der Mitarbeiter bereits durch die Aufstellung einen Kündigungsschutz? Was ist, wenn dieser Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden sollte?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruss
skyper