Meine Frage:
Ein Kandidat zur BR-Wahl schickt seine Vorschlagliste mit der Post an den Wahlvorstand.
Zwei Stunden bevor dessen Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eintrifft wird der Kollege gekündigt.
Besteht der Kündigungsschutz aufgrund der BR-Kandidatur bereits mit absenden der Vorschlagsliste oder erst mit eintreffen beim Wahlvorstand?