Hallo,

in unserem Unternehmen sind 18 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Wahlvorstand hat im Wahlausschreiben angegeben, dass mindestens 3 Stützunterschriften erforderlich sind.

Da aber 2 Unterschriften ausreichend sind und darauf auch nicht hingewiesen wird - ist das Ausschreiben jetzt fehlerhaft ?

Muß die Wahl erneut eingeleitet werden und die Sammlung der Stützunterschriften neu gestartet werden ?

Das Schreiben wurde am 09.03 ausgehangen, bis zum 17.03. wurde eine Einspruchsfrist gegen die Wahlliste gewährt.

Kann eine Leiharbeiterin, trotzdem nachträglich der Liste hinzugefügt werden ?

Danke und Gruß

Sabine