@ alle

Man stelle sich vor, es hängt ein Din A3 Bogen mit zwei Tabellen an einer Pinwand in einem allgemein zugänglichen sog. Sozialraum.

In Tabelle 1 befinden sich ca 6 Kandidatenvorschläge und weiter freie Zeilen
In Tabelle 2 Raum für die Stützunterschriften.

Nach wenigen Tagen hatten einige der vorgeschlagenen Kandidaten ihre Zustimmung abgezeichnet und sich gleichzeitig ein weiteres Mal in die Stützunterschriften eingetragen, also doppelt.

Die Stützungsunterschriften mehrten sich und ohne weitere Stützungsnachweise trugen sich weitere Kandidaten in die Vorschlagstabelle 1 ein.

Es soll ein 5er BR gewählt werden, in einfachem Wahlverfahren.

Können sich die Kandidaten, deren Zustimmung ja bereits wie eine StützU gewertet wird zusätzlich in die Stütztabelle eintragen oder ist die Liste anfechtbar?

Wandelt sich die Wahl in eine Listenwahl, wenn weitere Einzelkandidaten mit der vorgeschriebenen Stützzahl vorgeschlagen werden oder bleibt das einfache bestehen( § 14 a BetrVG)?

Die große Vorschlagsliste wurde bereits eingezogen, da der WV dann auch nicht von der Richtigkeit überzeugt war und durch Vordrucke für Einzelvorschläge ersetzt.

Allerdings gibt es im WV Kräfte, die an der Gültigkeit der großen Liste festhalten wollen.

Wie lassen sich in diese Situation vernünftige Strukturen entwickeln, damit die Wahl unanfechtbar bleibt?

Gruß pro reo