Hallo,
ich habe eine Frage was die Stützliste angeht. Kandidatenliste ist mit der Stüzliste auf einem Blatt. Wir haben mehr Unterschriften gesammelt als nötig, aber da die Stützliste gleich voll war, haben wir eine extra Stützliste genommen. Wenn die Kollegen unterschreiben reicht es Ihnen doch wenn man Ihnen erzählt wer auf der Kandidatenliste steht. Heute sagte der WV zu mir es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kandidatenliste immer mit der Stützliste zur gleiche Zeit und am gleichen Ort im Umlauf ist. Wo steht das im Gesetz? Ich dachte Unterschriften kann man sammeln so viel man will. Kann eine Liste schon im Vorfeld abgelehnt werden, wenn die Stüzliste seperat im Umlauf war?
Vielen Dank für eure Antwort.