Unter welchen Bedingungen ist es möglich, eine anstehende Listenwahl in eine Personenwahl umzuwandeln? Kann der Wahlvorstand dementsprechend verfügen?

Es wurden bereits 5 Listen ausgegeben, die auch die nötigen Stützunterschriften erhalten haben. Beim Wahlvorstand ging noch keine der Listen ein; alle sind noch bei den jeweiligen Listenführen.

Begründung: Die anstehende Listenwahl scheint durch die Geschäftsleitung iniziziert (handverlesene Bewerber) und ist bei der relativ geringen Größe unseres Betriebes (150 Wahlberechtigte) eigentlich wenig sinnvoll.

Würde uns die Auflösung des Wahlvorstandes und die völlige Neuabwicklung der Wahl weiterhelfen? Was wäre in diesem Falle unbedingt zu beachten?