Erstellt am 20.03.2006 um 17:19 Uhr von Mona-Lisa
Hallo CWi,
die Fragestellung verwirrt mich schon etwas!
So wie ich das verstehe, hat jeder Wahlberechtige das Recht, eine Stützunterschrift zu geben!
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Wieviel Stützunterschriften eine Vorschlagsliste benötigt, bestimmt kein Wahlvorstand. Diese Anzahl hängt von eurer Betriebsgrösse, bzw. Mitarbeiterzahl ab, und ist in der Wahlordnung nachzulesen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 20.03.2006 um 18:53 Uhr von teutone
Hallo CWi
Jeder Wahlberechtigte kann mit seiner Stützunterschrift natürlich nur eine
Liste unterstützen. Sollte er aus Versehen oder durch Unwissenheit zwei oder mehrere Listen unterstützt haben,ist es die Aufgabe des Wahlvorstandes dieses durch Abgleichen der verschiedenen Listen festzustellen.Er muss dann nachhaken welche Liste letztendlich unterstützt werden soll. Der Wahlvorstand fungiert bei B.r.wahlen in erster Linie als Kontrollinstanz und hat
dafür zu sorgen das alle Vorschriften, wie z.b. Einhalten der Fristen, eingehalten werden.
M.f.G. teutone