In § 15, (2) BetrVerfG geht es um die Minderheit in der "Belegschaft". Müssen bei der Berechnung der Männer/Frauen-Sitze im BR auch Azubis unter 18 Jahre (die also nicht wahlberechtigt sind) berücksichtigt werden ?
Zivis /FÖJler ja sicherlich nicht, das sind ja keine Arbeitnehmer, oder ?