Erstellt am 20.03.2006 um 10:40 Uhr von w-j-l
Für die Aufstellung und Bearbeitung von Wahlvorschlägen gelten die Formvorschriften von BetrVG und WO. Wenn die erfüllt werden, dann muss der WV die angenommenen Listen bzw. Vorschläge als gültig erklären, egal auf welchem "Formular" sie erstellt wurden.
Erstellt am 20.03.2006 um 12:05 Uhr von einfachIch
der wv muss alle vorschlagslisten annehmen (auch alle anderen als die von ihm ausgegebenen) wenn sie den vorgaben der wo entsprechen.
ja, es können auch schon listen "herumgereicht" werden, bevor der wahlerlass überhaupt ausgehängt ist.
Erstellt am 20.03.2006 um 12:52 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Moooment?!
Der WV muss m.E. ALLE Wahlvorschläge annehmen!
Hernach auf Gültigkeit prüfen, genauso wie's w-j-l und einfachIch schon sagten und dann gehts weiter nach WO und BetrVG und da steht nichts drin von lila Streifen oder gelben Punkten!?
(Dr.) (|-)) Benno
Erstellt am 20.03.2006 um 12:54 Uhr von w-j-l
Hat jemand auf diese Frage hin etwas anderes behauptet Benno_BRB?