Erstellt am 19.03.2006 um 20:45 Uhr von Dandelion
Es ist zulässig, mehrere "Sützungsunterschriftensammlungslisten" gleichzeitig kursieren zu lassen. Hier im Forum wurde bereits geäußert, dass es sich um EIN EINHEITLICHES Dokument handeln muss.
Dies ist m.E. (diskutieren kann man alles) nicht richtig. Entscheidend ist, dass auf allen umlaufenden Unterschriftslisten derselbe, ich nenne es mal "Kopf" vorhanden ist. Vorzugsweise beinhaltet der "Kopf" den Namen der Liste, die Bezeichnung der sich zur Wahl stellenden Arbeitnehmer zzgl. der geforderten Angaben, nebst deren Bestätigung, sich tatsächlich zur Wahl zu stellen.
Kurzform: Wenn der die Stützungsunterschrift leistende Arbeitnehmer erkennen kann, wen er da unterstützt, dann sollte das hinreichend sein. Wenn alle Unterschriftenlisten in diesm Punkt identisch sind, dann wird es kein Problem geben. FALSCH wäre es. z.B. eine Unterschriftenliste für den einen Bewerber und eine andere Liste dür den nächsten Bewerber derselben Liste herumgehen zu lassen.
Ciao, Dandelion