Erstellt am 19.03.2006 um 09:12 Uhr von ProfNase
Hallo Stern,
ich denke nicht, dass es dafür einen Beschluß gibt.
Im §16 BetrVG heißt es: "Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden....."
Gruß,
ProfNase
Erstellt am 19.03.2006 um 17:10 Uhr von stern
hallo profnase,
danke für deine antwort.
ich dachte man muss für alles einen beschluß fassen, wenn du sagst, der betriebsrat bestellt........... der betriebsrat sind doch 15 personen!?
Kann der BRV dann ohne die meinung der anderen zu hören einen wahlvorstand bestimmen?
sorry, bin halt noch kein profi.......lach
lg stern
Erstellt am 19.03.2006 um 18:26 Uhr von Tammo
Im §16 BetrVG heißt es: "Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden....."
also stern der BR bestellt den WV mit Beschlussfassung es muss einen Beschluss geben......
und nein nicht nur der Vorsitzende kann das sondern der Betriebsrat muss es, wenn er es nicht macht muss der Gesamtbetriebsrat wenn vorhanden den WV bestellen.
LG
Tammo
Erstellt am 19.03.2006 um 19:21 Uhr von stern
hallo tammo,
vielen dank für deine antwort, jetzt ist mir wenigstens ein stück geholfen.
lg stern
Erstellt am 19.03.2006 um 21:32 Uhr von Dandelion
Die Durchsetzbarkeit des Rechts scheitert oftmals daran, dass grundlegende Prinzipien der korrekten Amtsausübung in einer Form verletzt werden, die den Betroffenen vor die Aufgabe stellen, das Selbstverständliche beweisen zu müssen...
.... und das "Recht" für absoluten Unfug keine §§ vorsieht, in denen klar angewiesen wird, dass selbstverständlich auch hierüber ein Beschluss zu fassen ist.
Ciao, Dandelion
Erstellt am 20.03.2006 um 07:38 Uhr von ProfNase
Hallo nochmal,
selbstverständlich muss ein Beschluss gefasst werden.
Trotzdem denke ich, dass es im Fall von Stern keinen gibt, oder ist der mitlerweile aufgetaucht ???
Gruß,
ProfNase
Erstellt am 20.03.2006 um 11:19 Uhr von rainerzwo
juristisch ist mir unklar, ob ein Beschluss ungültig ist / nicht stattgefunden haben soll, wenn dazuz schriftliche Dokumentation nicht auffindbar ist.
Ich habe den Eindruck, dass ein Mangel an Dokumentation einen Beschluss
an sich erstmal nicht in Frage stellt, sondern so nur leichter Streitigkeiten entstehen können.
Erstellt am 20.03.2006 um 17:41 Uhr von stern
hallo profnase,
nein es gibt keinen beschluß. im br sitzen mitglieder, die ihre ganze familie auf die vorderen listenplätze gesetzt haben um ihnen die arbeitsplätze zu sichern deshalb wird auch das meiste unter der hand gemacht und wir sind halt nur die "abnicker"!so habe ich mir br-tätigkeit nun überhaupt nicht vorgestellt, doch habe ich festgestellt gegen dieses bollwerk kommt niemand an.
ich habe den eindruck der großteil vom br ist pro ag.
lg stern