Erstellt am 13.03.2006 um 07:55 Uhr von gofo
Hallo,
vergleiche hierzu Urteil des OLG Köln (Az. 22 U 34/05):
--- Eine Unterschrift ist ein die Identität ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich als Niederschrift des vollen Namens und nicht nur als Abkürzung darstelle. ... Zwar handle es sich bei dem Schriftzug unter dem Vertrag tatsächlich um eine Art "Wellenlinie". Die ersten beiden dieser "Wellen" ergäben aber eindeutig den Buchstaben "W" und damit den Anfangsbuchstaben des Namens des Unterzeichners. Die weiteren "Wellen" ständen ersichtlich für den Rest dieses Namens, so das Gericht. Das reiche für die Annahme einer wirksamen Unterschrift aus. ---
Dies scheint bei Dir der Fall zu sein.
Ich habe im Übrigen mit meiner Unterschrift immer wieder das gleiche Problem (eigentlich ist sie unleserlich). Da ich aber immer gleich unterschreibe, ist sie als auf meine Person bezogen identifizierbar.
Wichtig erscheint mir jedoch, daß die Zustimmungserklärung bzw. Stützunterschrift durch andere Bezüge einer Person zugeordnet werden kann, so etwa durch den Briefkopf, die Personalnummer bzw. zusätzlichem Ausschreiben des Namens in Druckbuchstaben, etc.
Erstellt am 28.04.2010 um 20:31 Uhr von klausleisten
Hallo,
ich habe diesen Beitrag eben ausgegraben.
Wie ist es denn wenn z.Bsp. eine Arbeitgeberfreundliche Liste die Wahl gewonnen hat(also die Mehrheit hat- 5 Sitze ,die anderen 4 Sitze bei 2 Listen)
und ich(als neues Br-Mitglied) nun nach der Wahl die Wahlunterlagen in die Finger bekommen und feststelle das die Person an 9 Stelle mit einer Paraphe unterzeichnet hat.
Die Wahl ist gelaufen,vorher hatte ich keine Einsicht in die Bewerberliste-es wurden nur die Namen der wahlbewerber und die Kennwörter der Listen ausgehangen.
Wie ist jetzt meine Weg um die Wahl anzufechten?
Was passiert wenn ich Recht bekommen sollte? Ganze Wahl ungültig oder nur die betroffenen Liste weg?
Grüsse und Danke , Klaus
Erstellt am 28.04.2010 um 23:08 Uhr von peters
Ich würde mal wetten, dass nicht nur die betroffene Liste weg wäre sondern die ganze Wahl. Sonst wäre es ja zu einfach.
Und es müsste erstmal nachzuweisen sein, dass dieser Mangel tatsächlich ein anfechtbarer war und die Wahl damit beeinflusst wurde.
Und überlege mal, ob das Ergebnis bei einer wiederholten Wahl etwa anders wäre.
Wenn die unerwünschte Liste dann eine - nach deiner Ansicht - korrekte Liste einreicht, würde dann das Wahlergebnis anders ausfallen?
Könntest du nicht alternativ überlegen, wieso der Wählerwille in eurem Betrieb so ausgefallen ist, dass diese Liste die Mehrheit bekommen hat?
Wenn eine eventuell wiederholte Wahl das gleiche Ergebnis bringt, wirst du dann nochmal einen Anfechtungsgrund finden?
Kann es sein, dass man mal ein unerfreuliches Wahlergebnis akzeptieren muss und in der Mitwirkung (auch als Opposition, falls man das im BR so nennen kann) in einem Gremium sich so einbringen könnte, dass die Wähler beim nächsten Mal lieber euch wählen ?
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