Erstellt am 10.03.2006 um 08:34 Uhr von pit47
Hallo Heinz,
die Umschläge mit den Stimmzettel der Briefwähler müssen bei dem WV abgegeben werden. Der Wahlvorstand hat dafür eine eigene Anlaufstelle im Betrieb einzurichten. Er muß mindestens über einen abschließbaren Schrank verfügen, indem er diese Umschläge und seine Wahlakten aufbewahrt.
Wenn dieses nicht gegeben ist, hat eine Anfechtung der Wahl gute Chancen.
Erstellt am 10.03.2006 um 08:40 Uhr von Ramses II
pit47,
ich bewundere Deine seherischen Fähigkeiten!
Ich persönlich wäre z.B. nicht in der Lage aus den geschilderten Fakten auch nur annähernd eine Prognose über die Chancen einer Anfechtung zu wagen.
Heinz,
ist denn das Sekretariat des BR die im Wahlausschreiben benannte Adresse des WV? Oder warum geben die Wähler dort ihre Briefwahlunterlagen ab?
Erstellt am 10.03.2006 um 09:08 Uhr von pit47
Hallo Ramses II,
ich hatte geschrieben, wenn die Voraussetzungen der Anlaufstelle(sprich Adresse des WV) und abschließbarer Schrank nicht gegeben sind, hat eine Anfechtung gute Chancen. Ich sehe dieses dann als Verletzung des Wahlgeheimnisses und dadurch ist eine Anfechtung der Wahl möglich